Rechtliches Sicherheit für alle Beteiligten

FAQ Ferienhaus Muschel

Eigentlich ist alles ganz einfach: Beim Buchen einer Reise oder Unterkunft entsteht ein Vertragsverhältnis. Der Vertrag legt z.B. fest, dass der Vermieter eines Ferienhauses oder Wohnung Räume zu festgelegten Zeitraum zur Verfügung stellt, die der Mieter zum vereinbarten Preis nutzt. Mit einer münd- lichen oder schriftlichen Unterkunftsreservierung/Buchung ist bereits ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Beide Vertragspartner müssen sich an die Vereinbarung halten.
In Deutschland gelten dabei die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und zusätzlich die Richtwerte des Deutschen Hotel-und Gaststättenverbandes (DEHOGA)
Ein Buchungsrücktritt muß schriftlich erfolgen. Die Stornogebühren richtensich nach dem vertraglich vereinbarten Preis der Unterkunft. Sie werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen anteilig berechnet. Aktuell fallen nach der allgemein gültigen Rechtsprechung folgende Stornogebühren an: - Ferienhaus oder Wohnung , 90% der Übernachtungssumme
Abweichungen vom Mietvertrag bzw. Reklamtionen Vermieter und Mieter (Gastgeber und Gast) sind verpflichtet, Abweichungen vom Mietvertrag schriftlich zu belegen. Z.B., wenn die Wohneinheit für maximal 4 Personen geeignet ist und der Mieter (Gast) eine zusätzliche Person mitbringen möchte oder zu Besuch bekommt, muß diese Änderung mit dem Vermieter abgestimmt werden. Entsteht dadurch ein Aufpreis, so ist dieser zu bezahlen. Unsauberkeit, Schadhaftigkeit und fehlende Ausstattung des Mietobjektes sind dem Gastgeber umgehend am Anreisetag schriftlich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Der Mieter (Gast) hat jedoch lediglich ein Benutzungsrecht der von ihm gemieteten Wohneinheit erworben, nicht aber das Recht, Gegenstände zu entwenden oder mutwillige Beschädigungen vorzunehmen. Dafür haftet er.